Behandlungskosten

Abhängig von Ihrem Krankenversicherungsstatus ergeben sich folgende Möglichkeiten:


1. Gesetzliche Krankenkassen
Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkas- sen, die Osteopathie mit in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben, steigt stetig. Unter http://www.osteokompass.de ist eine Liste der Krankenkassen veröffentlicht, die osteopathische Behandlungen unterstützen.


2. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen
Osteopathische Behandlungen werden im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Bitte klären Sie eine Kostenübernahme und die genaue Tarifbezeichnung mit Ihrer Krankenkasse vor dem Behandlungsbeginn ab.


3. Selbstzahler
Sie können ohne Rezept oder Überweisung von uns behandelt werden.
Für weitere Fragen rufen Sie uns gerne an!
Bitte haben Sie Verständniss dafür, dass nicht eingehaltene oder nicht rechzeitig abgesagte Termine (d.h. mindestens 24 Stunden zuvor) zu Lasten des Patienten berechnet werden können.